Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizi
1/11 Die Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
![Anlage 12 ZApprO (zu § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 ) Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz Anlage 12 ZApprO (zu § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 ) Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz](https://www.buzer.de/images/2019/2019I0977.gif)